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   VG Berlin, 14.08.2010 - 35 KE 28.10, 24 A 379.06   

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https://dejure.org/2010,31340
VG Berlin, 14.08.2010 - 35 KE 28.10, 24 A 379.06 (https://dejure.org/2010,31340)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.08.2010 - 35 KE 28.10, 24 A 379.06 (https://dejure.org/2010,31340)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. August 2010 - 35 KE 28.10, 24 A 379.06 (https://dejure.org/2010,31340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 99 Abs 2 S 1 VwGO, § 99 Abs 2 S 2 VwGO, § 18 RVG, § 19 RVG
    Anwaltlicher Vergütungsanspruch bei Zwischenverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen;

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2010 - 35 KE 28.10
    Gegen eine Qualifizierung als Zwischenstreit im Sinne von § 19 RVG spricht auch nicht der Umstand, dass es sich nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts bei dem Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO um ein selbständiges Zwischenverfahren mit einem eigenen Streitgegenstand handele, das eine Kostenentscheidung erfordere (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. August 2003 - 20 F 3/03 -, zitiert nach juris, Rn. 19, sowie vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1/02 -, NVwZ 2002, 1249f.).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2010 - 35 KE 28.10
    Zudem hat es entschieden, dass der Beklagte des Hauptsacheverfahrens und hiesige Erinnerungsgegner die Kosten des Zwischenverfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen habe (- 20 F 11/09 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2010 - 35 KE 28.10
    Gegen eine Qualifizierung als Zwischenstreit im Sinne von § 19 RVG spricht auch nicht der Umstand, dass es sich nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts bei dem Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO um ein selbständiges Zwischenverfahren mit einem eigenen Streitgegenstand handele, das eine Kostenentscheidung erfordere (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 15. August 2003 - 20 F 3/03 -, zitiert nach juris, Rn. 19, sowie vom 29. Juli 2002 - 2 AV 1/02 -, NVwZ 2002, 1249f.).
  • BVerwG, 08.05.2009 - 20 KSt 1.09

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen einen Kostenansatz

    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2010 - 35 KE 28.10
    In diesem Sinne hat auch das Bundesverwaltungsgericht in einem die Frage des Umfangs bewilligter Prozesskostenhilfe betreffenden Verfahren entschieden, dass "sich die vom Verwaltungsgericht für das Hauptsacheverfahren bewilligte Prozesskostenhilfe nicht auf das Beschwerdeverfahren im Rahmen eines Zwischenverfahrens gemäß § 99 VwGO" erstreckt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 20 KSt 1/09 [20 F 26/08] -, zitiert nach juris, Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2007 - 15 P 1/06
    Auszug aus VG Berlin, 14.08.2010 - 35 KE 28.10
    Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein vertritt in seinem Beschluss vom 17. Januar 2007 (- 15 P 1/06 -, zitiert nach juris, Rn. 27) die Auffassung, dass für den Zwischenstreit nach § 99 Abs. 2 VwGO weder Gerichtskosten (§ 3 Abs. 2 GKG i.V.m. Anlage 1, Nr. 5112, §§ 35, 52 GKG) noch besondere anwaltliche Vergütungsansprüche (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 3 RVG) anfallen.
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